Laufende Bauleitplanverfahren
Die Stadt Burgbernheim ändert derzeit folgende Bebauungspläne bzw. stellt folgende Bebauungspläne neu auf:
Bebauungsplan Nr. 11 (Im Grund) und 12 (In der westlichen Trieb)
Tagesordnung der 23. Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2016
Schalltechnische Untersuchung des Gewerbe- und Industriegebietes der Stadt Burgbernheim; Vorstellung der Ergebnisse durch Herrn Dr. Wunderlich, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH
Herr Dr. Wunderlich stellte dem Stadtrat die überrechneten Schallwerte für das rund 70 ha große Industriegebiet in Burgbernheim vor. Dabei gab es an einigen Stellen Verbesserungen für die ansässigen Betriebe und keine Nachteile für Bürger im Umfeld. Die Stadt wird nun ein Änderungsverfahren für die beiden Bebauungspläne einleiten, um die neue Emissionskontingentierung rechtsverbindlich darzustellen.
Tagesordnung der 32. Sitzung des Stadtrates vom 30.03.2017
Bauleitplanung der Stadt Burgbernheim; 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Im Grund" und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Westliche Trieb" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Emissionskontingentierung; Billigung und Planung
Der Stadtrat billigte die Planungen bezüglich der Neufestsetzung der Lärmwerte.
Bebauungsplanes Nr. 29 Gewerbe- und Industriegebiet Steinacher Straße
Auszug aus der Tagesordnung der 35. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2017
Bauleitplanung der Stadt Burgbernheim; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 29 "Gewerbe- und Industriegebiet Steinacher Straße"; Billigung der Planung in der Fassung vom 29.06.2017; Einleitung des Verfahrens
Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, der Stadtrat beschloss die Einleitung des Verfahrens. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen können über das städtische Ökokonto aus Waldflächen bzw. über eine Aufwertung einer Wiese für die Feldlerche zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt vergrößert sich das Industriegebiet um ca. 6 ha.
Bebauungsplans Nr. 32 Gewerbegebiet Schwebheim Ost
Der Stadtrat Burgbernheim hat am 17.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet „Schwebheim Ost“ mit integrierter Grünordnung aufzustellen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB soll die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erfolgen
Schwebheim
Satzung zur Ersten Änderung der Satzung über die Festlegung des bebauten Bereichs von Schwebheim als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Festlegungssatzung vom 27.11.2001)
Die Satzung wird dahingehend geändert, dass künftig kein Vorranggebiet für Landwirtschaft mehr besteht.