Art der Städtebauförderung

  • Fenster, Tore, Außentüren und Fensterläden

    Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Fenstern, Außentüren und Toren, in der Fassade gem. der Gestaltungsrichtlinie (Anteil, Anzahl, Anordnung und Größe von Fassadenöffnungen, Gestaltung von Fassadenöffnungen wie z.B. Außentüren, Tore, Fenster, Schaufenster). Außerdem förderfähig: Maßnahmen zur Erhaltung oder erstmaligen Anbringung von Fensterläden gem. der Gestaltungsrichtlinie.

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  • Fassaden, Farbgestaltung und Zierbauteile

    Förderfähig sind Maßnahmen zur Oberflächengestaltung, Putz und Anstrich der Fassaden oder aufgrund der Forderungen der EnEV durchzuführenden Dämmmaßnahmen (auch Innendämmung, wo notwendig, jedoch ohne Putz), wenn die Regelungen der Gestaltungsrichtlinie (hinsichtlich Oberfläche, Material und Verarbeitung aber auch bezüglich der Gliederungselemente und Farbgebung) eingehalten werden. Außerdem förderfähig: Maßnahmen zur Begrünung von Fassaden.

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  • Freiflächengestaltung

    Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms auch folgende Maßnahmen an Außenanlagen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes gefördert:

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