Erdgasnetz

Die Erdgas Burgbernheim GmbH stellt ihr Gasversorgungsnetz allen Gasanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung.


Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die Erdgas Burgbernheim GmbH ihr Gasversorgungsdetze jedem Gasanbieter zur Belieferung von Kunden diskriminierungsfrei zur Verfügung. Dies geschieht nach § 19 und § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Alle Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten.

Diese Seiten unterliegen ständigen Änderungen.


Verordnungen:


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