Neue Grundsteuerhebesätze
Die Kommunen müssen ihre Grundsteuer-Hebesätze aufgrund der durch die Bundesregierung veranlassten Grundsteuerreform ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige „Einheitswertverfahren zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge“ im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft.
Ziel der Reform ist es nun, die Grundsteuer-Berechnung an die aktuellen Grundstückswerte in der Gemeinde anzupassen.
Hierfür ist eine Änderung des kommunalen Hebesatzes erforderlich, da die Neubewertung der Grundstücke in vielen Fällen zu veränderten Grundstücksmessbeträgen führt.
Es werden sich wahrscheinlich für jedes einzelne Grundstück/Veranlagung Änderungen ergeben.
Die Grundsteuer setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: dem Messbetrag und dem Hebesatz.
Auf den Messbetrag hat aber die Stadt Burgbernheim keinen Einfluss, dieser wurde vom Finanzamt in Form eines Messbescheides an die Grundstückseigentümer bekannt geben.
Wir bitten Sie darum Ihre Messbescheide vom Finanzamt zu prüfen und sich bei Unstimmigkeiten an das zuständige Finanzamt zu wenden, da der Messbescheid vom Finanzamt die gemeindliche Berechnungsgrundlage ist.
Auf Basis des Messbescheides werden die neuen Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 von der Stadt Burgbernheim erlassen.
Die Hebesätze zur Grundsteuer A betragen ab 01.01.2025 500 % und für die Grundsteuer B 260%.
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim wird Ende November die ersten Bescheide für 2025 an die Grundstückseigentümer verschicken. Falls im Laufe des Novembers keine Grundsteuerveranlagung erfolgt, liegen die Daten zur Messbetragsveranlagung vom Finanzamt noch nicht vor. Hier bitten wir die Grundstückseigentümer sich dringend an das Finanzamt zu wenden.
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.