Tagesordnung der 38. Sitzung des Stadtrates vom 04.08.2011
1. | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.06.2011 |
2. | Wasserschutzgebiet der Stadt Burgbernheim; Fortführung der Schutzgebietsausweisung; Erstellung der Antragsunterlagen Der Stadtrat beauftragte das Büro BCE mit der Erstellung des kompletten Antrags auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets. In den vergangenen 15 Jahren wurde von mehreren Fachbüros die Datengrundlage geschaffen, um die vom Wasserwirtschaftsamt geforderte Neuausweisung des Wasserschutzgebietes voranzubringen. In ca. zwei Monaten soll der Antrag dem Stadtrat vorgestellt werden, anschließend läuft das Verfahren über das Landratsamt. |
3. | Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaufbruch und sonstigen gering belasteten mineralischen Abfällen in der Stadt Burgbernheim (Abfallwirtschaftssatzung - AWS) Die Satzung wurde neu erlassen. Diese regelt insbesondere, welche Stoffe an die Deponie angeliefert werden dürfen. |
4. | Erlass einer Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung über die Entsorgung von Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaufbruch und sonstigen gering belasteten mineralischen Abfällen in der Stadt Burgbernheim Ab 01.01.2012 erhöhen sich die Gebühren für die Anlieferung von Erdaushub auf 7,00 €/m³ (bisher 5,00 €/m³) und von Bauschutt auf 10,00 €/m³ (bisher 8,00 €/m³). |
5. | Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Burgbernheim auf Zuschuss zur Erneuerung des Fahr- und Gehweges zur Leichenhalle Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat war der Meinung, dass aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt keine freiwilligen Leistungen möglich sind. Es sollten seitens der Kirchengemeinde die Finanzierungsmöglichkeiten über die Grabgebühren geprüft bzw. nach günstigeren Alternativen für den Wegebau gesucht werden. |
6. | Aufnahme eines Kommunaldarlehens Sie Stadt nimmt bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim ein Darlehen in Höhe von 760.000 € auf, die Laufzeit und auch Zinsbindung wurde zu einem Zinssatz von 3,46% auf 20 Jahre festgeschrieben. |
7. | Sonstiges
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